Die Richter des Verfassungsgerichtshofes
Foto: Annette Riedl/dpa Teilen Twittern Senden Von: Johannes malinowski und Hildburg Bruns 28.09.2022 – 13:09 Uhr
Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen, Stimmenabgabe weit nach 18 Uhr. Bei der Berlin-Wahl gab es Chaos. Und das hat wahrscheinlich Konsequenzen.
Berlin – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung für erforderlich.
Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Sie begründete dies mit Wahlfehlern, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.
Diese Probleme gab es bei der Berlin-Wahl
► Insgesamt 350 Stunden lang waren Wahllokale nach 18 Uhr noch geöffnet.
► Im Berliner Bezirk Pankow wählten im Schnitt 1500 Wähler je Wahllokal. Zwei Kabinen pro Wahllokal reichten aber nur für deutlich weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten bei der Präsenzwahl.
► Die Fehler betreffen 78 Wahlkreise.
Das Verfassungsgericht geht davon aus, dass die Dokumentationen der überlasteten Wahllokale nur die Spitze des Eisbergs sind. Das Vertrauen kann demnach nur durch Wiederholung in allen Wahlkreisen wiederhergestellt werden.
Die mündliche Verhandlung am heutigen Mittwoch gilt als wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021.
Eine Entscheidung noch am Mittwoch wird nicht erwartet, ist aber theoretisch möglich.