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Justiz geht härter gegen Klimaaktivisten vor : Zwei Dutzend Straßenblockierer in Berlin über Nacht in Gewahrsam

Offenbar sind 27 Personen nach Blockaden am Montag und Dienstag in Unterbindungsgewahrsam gekommen. Die Aktivisten geben sich dennoch unbeirrt.

Justiz geht härter gegen Klimaaktivisten vor : Zwei Dutzend Straßenblockierer in Berlin über Nacht in Gewahrsam

Eine Aktivistin der Letzten Generation wird von Polizisten von der Straße getragen.Foto: REUTERS/Christian Mang

Offenbar geht die Berliner Justiz jetzt doch härter gegen Straßenblockierer der Gruppe „Letzte Generation“ vor. Am Montag seien nach Blockaden 23 Personen auf Antrag der Polizei von einem Richter für einen Tag in den Unterbindungsgewahrsam geschickt worden. Am Dienstag seien weitere vier Blockierer im Gewahrsam festgehalten worden.

Das sagte einer Sprecherin der Gruppe dem Tagesspiegel am späten Dienstagabend. Es ist nach ihren Angaben die bislang mit Abstand größte Zahl an Aktivisten, die wegen Straßenblockaden für den Klimaschutz in Berlin über Nacht im Gewahrsam bleiben mussten, um weitere Klebeaktionen zu verhindern.

Justiz geht härter gegen Klimaaktivisten vor : Zwei Dutzend Straßenblockierer in Berlin über Nacht in Gewahrsam

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Die Polizei kann nach dem Berliner Sicherheitsgesetz eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn „das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern“.

Dann ist seitens der Polizei laut Gesetz „unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen“. Per Richterbeschluss festgehaltene Personen müssen „spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen“ wieder entlassen werden.

Die Klimaaktivisten kritisierten die Entscheidungen der Richter am Dienstagabend scharf. „Haftrichter:innen erkennen Klimakollaps nicht“, hieß es in einer Erklärung der „Letzten Generation“. Die Aktivisten geben sich trotz drohenden Gewahrsams unbeirrt.

Aktivisten sollen vor den Richtern weitere Blockaden angekündigt haben

Laut der Erklärung der Gruppe sollen sich mehrere Aktivisten vor den Richtern auf diese Weise geäußert und erneute Blockaden angekündigt haben: „Wenn Sie mich freilassen, werde ich mich direkt auf die nächste Autobahnabfahrt kleben und mich damit dem todbringenden System in den Weg stellen.“ Ein Blockierer wurde mit den Worten zitiert: „Im Versuch, den geregelten Ablauf des aktuellen fossilen Alltags störungsfrei aufrechtzuerhalten, erkennt die Judikative nicht, dass unser aller Sicherheit und Ordnung durch das kriminelle Handeln der Regierung massiv gefährdet ist.“

Inzwischen dauern die morgendlichen Blockaden wichtiger Straßen und Autobahnanschlüsse die vierte Woche am. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 73 Personen, die sich im Januar und Februar in Berlin auf den Straßen festgeklebt haben. Bei der Polizei liegen noch mehr als 800 weitere Verfahren.

Meist geht es um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, seltener um den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Derzeit muss die Ermittlungsgruppe „Asphalt“ auf Verlangen der Staatsanwaltschaft noch die Verfahren vom Jahresbeginn wegen Ermittlungslücken nacharbeiten.

[Mehr zum Thema auf Tagesspiegel Plus: Sind Gruppen wie Letzte Generation zu radikal? „Protest muss nicht immer rechtmäßig sein“]

Opposition und Polizeigewerkschaften hatten der Justiz vorgeworfen, gegenüber den Klimaklebern besonders nachsichtig zu sein, während die Beamten täglich mit Speiseöl die festgeklebten Hände der Aktivisten von den Straßen lösen müssen. Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte: „Es ist kein Zufall, dass dieser Protest jeden Tag auf Neue in der Hauptstadt stattfindet. Berlin gilt über die Landesgrenzen hinaus als Wohlfühl-Biotop, in dem sich Menschen auf die Straßen setzen und auch kleben können, ohne dass es juristische Folgen hat.“

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hatte die Kritik zurückgewiesen. „Über die Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, und zwar nach Recht und Gesetz und nicht nach politischen Wunschvorstellungen“, sagte Koppers. „Wenn man die jüngsten Erklärungen der Polizeigewerkschaften liest, fällt einem der Kitt aus der Brille.“

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Wie angespannt die Debatte inzwischen ist, hatte der Rechtsexperte der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus,  Sebastian Schlüsselburg, offenbart. Er hatte dem Tagesspiegel gesagt: Forderungen der Opposition nach „De-facto-Standgerichten treten die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte mit Füßen“.

Es ist ein mehr als unglücklicher Nazi-Vergleich – ausgerechnet von einem Linkspolitiker. Denn die Nationalsozialisten hatten im Dritten Reich gesetzlich sogenannte Standgerichte eingeführt – zunächst für das Militär, später richteten sie sich auch ohne rechtsstaatliches Verfahren gegen Zivilisten. Historiker gehen von mehreren Tausend zivilen Opfern der Standgerichte aus. In der Bundesrepublik verbietet das Grundgesetz Standgerichte.

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